Aufenthalt
Ausländerinnen und Ausländer benötigen nach den Bestimmungen des Ausländerrechts für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel, über den auf Antrag entschieden wird.
Sie können sich während der Öffnungszeiten der Ausländerbehörde des Kreises Unna gerne telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie direkt bei der Ausländerbehörde des Kreises Unna oder beim Bürgerservice der Stadt Schwerte.
Die Anträge müssen persönlich bei der Ausländerbehörde des Kreises Unna vorgelegt werden. Bitte bringen Sie auch Ihren Pass und ein biometrisches Foto mit.
Die für die Erteilung eines Visums für Besuchsreisen durch eine deutsche Auslandsvertretung erforderliche Verpflichtungserklärung kann nur im Rahmen eines persönlichen Gesprächs bei der Ausländerbehörde des Kreises Unna abgegeben werden.
Die Ausländerbehörde in Unna ist auch für die Ausstellung einer Freizügigkeitsbescheinigung bzw. für die Bescheinigung sonstiger Aufenthaltsrechte an EU-Bürger nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU zuständig.
Bürgerservice der Stadt Schwerte
Ausländerbehörde des Kreises Unna
Friedrich-Ebert-Str. 17
59425 Unna
Tel.: (02303) 27-0
Fax: (02303) 27-3033
E-Mail: fb32@kreis-unna.de
Einbürgerung
Für Einbürgerungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist die
Einbürgerungsbehörde des Kreises Unna zuständig
Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind
· Rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit acht Jahren
· Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
· Besitz eines Aufenthaltstitels
· Straflosigkeit (ausgenommen Bagatelldelikte)
· Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahme EU-Staaten)
· Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
· Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe (es sei denn, der Einbürgerungsbewerber hat den Leistungsbezug nicht zu vertreten und kann intensive Arbeitsbemühungen nachweisen)
Ehegatten und minderjährige Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie noch keine acht Jahre in Deutschland wohnen.
Die Einbürgerungsgebühr beträgt pro Person 255 Euro. Für ein minderjähriges Kind, das mit eingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte hat, werden 51 Euro erhoben.
Der Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen kann nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz bereits nach einem 3-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit 2 Jahren besteht und die übrigen Voraussetzungen (u.a. eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Sozial- oder Arbeitslosenhilfe, kein Ausweisungsgrund, Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit) vorliegen. Auch in diesen Fällen beträgt die Einbürgerungsgebühr 255 Euro.
Einbürgerungsanträge müssen im Bürgerservice der Stadt Schwerte gestellt werden. Dort werden Sie über die beizubringenden Unterlagen informiert und erhalten die entsprechenden Antragsformulare. Die Anträge werden anschließend an die Einbürgerungsbehörde des Kreises Unna zwecks Entscheidung weitergeleitet.
Bürgerservice der Stadt Schwerte
Einbürgerungsbehörde des Kreises Unna
Friedrich-Ebert-Str. 17
59425 Unna
Tel.: (02303) 27-2333 und 27-2433
Fax: (02303) 27-2199
E-Mail: post@kreis-unna.de
Nächste Sitzung: 11.09.2018
Rathaus I, Rathausstr. 31, Raum 405
Termin: 15.09.2018, 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr
VHS , Am Markt 11
Termin: 13.10.2018, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Rathaus I, Rathausstr. 31